Wir liefern ausschließlich zu unseren nachfolgenden Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.
§ II Vertragsabschluß
(1) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 12 Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware annehmen.
(2) Bei Aufträgen über 1000,00 Euro netto ist eine Anzahlung von 30% vor Produktionsbeginn zu zahlen.
(3) Bei Aufträgen über 5000,00 Euro netto ist eine Anzahlung von 60% vor Produktionsbeginn zu zahlen.
(4) Bei Aufträgen unter 20,- € netto (entspricht einem Bestellwert von 23,80 € inkl. MwSt.) verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 5,- € zzgl. MwSt. (5,95 € inkl. MwSt.).
und immer auf die älteste Schuld.
(3) Die Preise gelten bis zum Vertragsabschluss vereinbarten Liefertermin / Abholtermin.
(1) Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Insbesondere bei der Phenolharzbeschichtung sind verschiedene Farbschläge möglich. Wir sind stets bemüht Abweichungen innerhalb eines Cases zu vermeiden, können dies aber nicht garantieren.
(2) Serienmäßig hergestellte Cases werden nach Muster hergestellt und verkauft.
(1) Im Falle einer vereinbarten Freihauslieferung haftet der Käufer dafür, daß der Transport bis in die Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist. Für die Haftung des Käufers gelten die Bestimmungen des Annahmeverzuges.
(2) Als Freihauslieferung gilt ein Transport, wenn er schriftlich im Angebot vermerkt ist.
(3) Eine Lieferung frei Haus erfolgt nur zu dem bei Auftragserteilung angegebenen Ort oder wenn es organisationsmäßig ohne weitere Kosten möglich ist, zu einem Ort gleicher oder größerer Entfernung. Bei größerer Entfernung gehen die Mehrkosten zu Lasten des Bestellers.
(4) Abholung - Abholpreis gelten für Abholung am Lager während der allgemeinen Geschäftszeiten. Ware wird nur nach Wunsch verpackt. Die anfallenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
(5) Bei berechtigter Reklamation ist abgeholte Ware ins Lager Prappach zu bringen.
(6) Mehrkosten die durch falsche oder unvollständige Angaben bei der Lieferadresse oder durch Annahmeverweigerung der Lieferung entstehen gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt auch wenn die Lieferung nicht zugestellt werden konnte weil unter der Lieferanschrift niemand erreichbar ist. Diese Kosten sind im Falle eines wirksamen Widerrufs nicht erstattungsfähig.
(1) Falls die Lieferfirma die vereinbarte Lieferfrist/Frist zu Abholung nicht einhalten kann, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage der schriftlichen Inverzugssetzung durch den Besteller – zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf des Nachfrist geltend machen.
(2) Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl bei der Lieferfirma als auch bei deren Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist/Frist zur Abholung entsprechend. Der Besteller kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Besteller nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Bestellers bei der Lieferfirma nicht an den Besteller erfolgt. Unter anderem beginnt eine Lieferfrist zu laufen, ab dem Tag des Geldeingangs einer vereinbarten Zahlung.
(3) Der Lieferfirma wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern der Hersteller der Produktionsgüter der benötigten Waren nicht begonnen oder eingestellt hat, oder ein anderer Fall höherer Gewalt vorliegt, Schadensersatz ist dann ausgeschlossen.
(4) Ein Rücktrittsrecht wird der Lieferfirma ferner zugestanden, wenn der Besteller über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde.
(1.1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(1.2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
(2.1) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
(2.2) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
Die Lieferungen erfolgen ab Werk (Erfüllungsort). Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr – auch bei Lieferung Frei Haus – auf den Besteller über. Der Besteller trägt auch die Gefahr für alle zurückgenommen Lieferungen während des Rücktransportes.
§ IX Abnahmeverzug
(1) Wenn der Käufer nach Ablauf einer im gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(2.1) Soweit der Abnahmeverzug länger als ein Monat dauert, hat der Käufer pro Monat 2% des Bestellpreises ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen.
(2.2) Bei Nachweis höherer Lagerkosten können diese verlangt werden.
(2.3) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
(3.1) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(3.2) Im übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten. Sonderanfertigungen sind jene die nicht als Standart definiert werden können.
(1) Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
(2) Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
(4) Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
(4.1) Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten ab Übergabe.
(4.2) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.
(5) Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzuhalten, es sei denn, die zurückbehaltene Zahlung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängel.
(6) Einzig und alleine der Käufer entscheidet ob das Case/Gehäuse für seine Zwecke geeignet ist.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie
unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
T.S.X. CASES
Transportkofferbau
Luisenberg 2
D-97437 Haßfurt-Prappach
Fax. 09521/9579-21
mail. info@tsx-cases.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns
die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns
insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen
müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen
Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht
man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und
üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch
nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls
ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für
uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hierunter fallen Maßabänderungen und Farbwünsche bei Flightcases.
Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück.
Erfüllungsort für alles gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz der Lieferfirma. Als Gerichtsstand gilt - soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht - der Sitz der Lieferfirma für vereinbart, wenn
a) der Verkäufer Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend macht.
b) der Käufer im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
c) der Käufer nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Bei Vollkaufleuten ist Gerichtsstand der Sitz der Lieferfirma.
Bei Kauf auf Abruf ohne nähere Zeitbegrenzung hat der Käufer die gesamte Ware innerhalb von sechs Monaten abzunehmen. Der Abruf zur Lieferung/Abholung muß mindestens eine Frist von acht Wochen enthalten. Liegt ein Kauf zur Zeit der Lieferung länger als sechs Monate zurück, so kommen die am Tag der Lieferung/Abholung gültigen Preise zur Berechnung.
§ XIV SchuldnerSämtliche Mitunterzeichner einer Bestellung, bzw. eines Auftrages haften gesamtschuldnerisch, bzw. wenn sie als Bürgen unterzeichnen, selbstschuldnerisch.
§ XV ZahlungsverzugZahlungsverzug (Nichtleistung der Zahlung trotz Fälligkeit und Mahnung) berechtigt die Lieferfirma u. a. vom Vertrag zurückzutreten, zur Berechnung von Verzugszinsen wenigstens in Höhe von 2 %, über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, Mahnauslagen und Bearbeitungsgebühr, wobei für das Erinnerungsschreiben ein Betrag von 1,50 €, für das 1. Mahnschreiben ein Betrag von 5,- € und für das 2. Mahnschreiben ein Betrag von 10,- € als vereinbart gilt. Für Rücklastschriften wegen nicht ausreichender Deckung oder falscher Konto-/Bankdaten werden 5,- € berechnet.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei dem Käufer der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten bleibt. Kommt der Käufer mit 2 Raten in Zahlungsrückstand, so wird der gesamte Teilzahlungskaufpreis fällig. Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, behält sich T.S.X. CASES das Recht vor von einem Inkassoverfahren Gebrauch zu machen.
§ XVI VertragsänderungenZusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteils des Vertrages.
§ XVII SonstigesT.S.X. CASES behält sich vor, Namen von Kunden auf der Referenzseite zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein geben Sie uns bitte Bescheid, dann werden wir Ihren Namen nicht veröffentlichen oder bereits veröfftentlichte Namen aus der Liste löschen.
§ XVIII SonstigesT.S.X. CASES behält sich vor, auf ihren Produkten eigennützige Werbung zu platzieren.
§ XIX RechtsgültigkeitSollte eine dieser Klauseln rechtsungültig ein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Persönliche Beratung erhalten Sie unter
+49 (0) 9521/95000-07, Sie können Ihre Frage aber auch per E-Mail stellen:
Bitte vergessen Sie nicht eine gültige e-Mail Adresse anzugeben!